Brandschutz gehört zu den großen Herausforderungen in einer Justizvollzugsanstalt.

Ungeachtet des Baujahres oder einer früheren Nutzung werden die Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas usw. meist durch vertikale Schächte in die einzelnen Etagen geführt. Um eine einfache Wartung zu ermöglichen liegen die Schachtöffnungen dabei in der Regel im Bereich der Flure.

Damit besteht die Gefahr, dass sich ein Brand über die Steigeschächte von einem Stockwerk zum nächsten ausbreitet und die Rettungswege verraucht werden.

Um diese Gefahr zu bannen müssen  Öffnungen in den Installationsschächten mit Revisionsabschlüssen verschlossen werden, die den gleichen Feuerwiderstand aufweisen wie die Schachtwände, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und umlaufend dicht schließen*.

* Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) Fassung 10.02.2015, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020