Brandschutz im Bildungswesen

Gebäude des Bildungswesens sind ein sensibles Thema im Bereich baulicher Brandschutz – nicht ohne Grund ist diese Gebäudenutzung in den Landesbauordnungen als „Sonderbau“ eingeordnet. Bildungskonzepte entwickeln sich weiter und die Anforderungen an den baulichen Brandschutz der jeweiligen Gebäude müssen angepasst werden.

Neubauten im Bildungswesen zeichnen sich meist durch offene, großzügige Gebäudestrukturen aus. Bestandsbauten dagegen stellen häufig eine Herausforderung durch beengte, schwer veränderbare Gebäudestrukturen, dar.

Dennoch stellt sowohl der Neubau als auch der Bestandsbau gleichermaßen hohe Anforderungen an den baulichen Brandschutz.

Neue Bildungskonzepte haben Konsequenzen auf die brandschutztechnischen Konzepte von herkömmlichen Gebäudestrukturen, entsprechend sind insbesondere Rettungswege ein zentraler Punkt des vorbeugenden Brandschutzes.
Neben den Schutzzielen und den bauaufsichtlichen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung müssen für Bildungseinrichtungen weitere Vorschriften und Regelwerke berücksichtigt werden, wie z. B. brandschutztechnische Vorgaben der Muster-Schulbau-Richtlinie und ggf. die Muster Verordnung über den Bau- und Betrieb von Versammlungsstätten.

Im baulichen Brandschutz müssen eine Reihe von Besonderheiten berücksichtigt werden. Daher sind flexible Lösungen gefragt. Von der Grundschule bis zum Universitätscampus – unsere Brandschutzlösungen decken die Anforderungen aller Einrichtungen unabhängig von Größe und Komplexität ab.

Die Schutzbereiche im Bildungswesen

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Broschüre „Brandschutz im Bildungswesen“

PDF | Stand: 02/2024 | ca. 9,00 MB

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