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Baulicher Brandschutz im Tunnelbau
Verkehrsbauten wie Tunnel unterliegen strengen Auflagen und umfangreichen Qualitätsprüfungen. Bedingt durch Unfallabwehrmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbote ist die Unfallhäufigkeit im Tunnel durchschnittlich geringer wie im Freiland. Auch sind Tunnelstraßen nicht den Witterungsverhältnissen wie Schnee, Glatteis usw. ausgesetzt. Dagegen steht allerdings die Tatsache, dass die Ausmaße eines Brandes im Tunnel meist erheblich schwerwiegender sind als auf freier Strecke.
Elektrischer Funktionserhalt
elektrischer Sicherheitsanlagen im Tunnelbau
Die schnelle und sichere Evakuierung von Personen im Falle eines Brandes setzt voraus, dass alle relevanten Sicherheitseinrichtungen für diesen Zweck in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Straßentunnel werden daher zum größten Teil mit elektrischen Leitungsanlagen (Leitungen + Verteiler) ausgestattet, die neben der allgemeinen Stromversorgung (AV) der Versorgung sicherheitstechnische Anlagen im Tunnel dienen, die im Brandfall ihre Funktion für eine bestimmte Zeitdauer (Funktionserhalt 90 min) aufrechterhalten müssen (z.B, Nacht-/ Not-/ Brandnotbeleuchtung, Entrauchung, Löscheinrichtungen, etc.).
Trennung Brandabschnitte
und Rauchabschnitte im Tunnelbau
Rettungswege sind rauchfrei zu halten. Hierzu sind Schleusen oder Überdruckbelüftung geeignet. Die Flucht- und Rettungswege sind brandschutztechnisch so zu trennen, dass jede Röhre, jeder Rettungsstollen und jeder Rettungsschacht für sich als ein Brandabschnitt betrachtet werden kann.
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Tunnel-Referenzen
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