Baulicher Brandschutz im Tunnelbau

Trennung Brandabschnitte

Rettungswege sind rauchfrei zu halten. Hierzu sind Schleusen oder Überdruckbelüftung geeignet. Die Flucht- und Rettungswege sind brandschutztechnisch so zu trennen, dass jede Röhre, jeder Rettungsstollen und jeder Rettungsschacht für sich als ein Brandabschnitt betrachtet werden kann.

Geprüfte Qualität & Sicherheit im Tunnelbau

Als Marktführer für den baulichen Brandschutz in Verkehrstunnelanlagen ist das Thema Sicherheit für uns von zentraler Bedeutung. Um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten, unterliegen unsere Produkte sowie deren Herstellungsprozess einer stetigen unabhängigen Qualitätskontrolle. Die aktuelle zusammenfassende Begutachtung der Materialprüfanstalt Dresden bescheinigt unseren Produkten, dass sie die Anforderungen der RABT, ZTV-ING Teil 5 Abs. 4 und TL/TP TTT – in vollem Umfang erfüllen.
Damit können unsere Produkte bedenkenlos bei Tunnelprojekten eingesetzt werden.

Die Produkte für den Tunnelbereich wurden bezüglich folgender gesetzlicher Grundlagen bewertet:

  • EG-Tunnelrichtlinie 2004/54/EG
  • RABT 2006 – Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel
  • ZTV-Ing Teil 5 Abschnitt 4 – Betriebstechnische Ausstattung von Straßentunneln
  • TL/TP TTT – Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Türen und Tore in Straßentunneln
  • DIN EN 60529 Schutzarten IP

Referenzen im tunnelbau

Referenzliste zum Download

Laden Sie hier unsere Referenzliste als PDF Datei herunter.

Weitere Informationen

Brandschutz nach RABT

Weitere Informationen zu Brandschutz im Tunnel nach RABT, ZTV-ING und TL/TP TT

Ansprechpartner

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Kataloge & Broschüren

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