Baulicher Brandschutz im Hochbau

Eine wichtige Grundlage des deutschen Baurechts bilden Vorschriften und Gesetze, mit denen die von Bränden ausgehenden Gefahren möglichst klein gehalten werden sollen. Nicht ohne Grund heißt es im § 14 der Musterbauordnung (Brandschutz): Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen hat der vorbeugende Brandschutz und die Sicherung der Flucht- und Rettungswege eine besondere Bedeutung. Dies betrifft natürlich in besonderem Maße Gebäude mit mehreren Geschossen oder Einrichtungen, wo Menschen schwerer – z.B. krankheitsbedingt – zu evakuieren sind.

Abtrennung GEbäudetechnik auf rettungswegen

Technische Gebäudeausrüstung (TGA); Trennung von Brand- und Rauchabschnitte

Wichtigstes Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist der Personenschutz und somit die Sicherung der Flucht- und Rettungswege. Ein baulicher Flucht-/Rettungsweg ist i.d.R. ein notwendiger Flur und/oder Treppenraum, über den sich Personen bei akuter Gefahr entweder selbst in Sicherheit bringen können oder mit Hilfe Fremder gerettet werden können.

Damit ein Verlassen des Gebäudes, eine Evakuierung und eine Rettung sicher möglich sind, sollten die Flucht- und Rettungswege als Fluchttunnel ausgeführt werden. Dies bedeutet: Der Rettungsweg muss über einen bestimmten Zeitraum frei von Feuer und Rauch bleiben und ein Brand darf nicht durch brennbares Material z.B. Brandlasten der Elektroinstallationen zusätzlich entfacht werden.

Feuerwiderstands-
fähige Räume

Feuerwiderstandsfähige Räume bestehend aus Wänden und Decken der Feuerwiderstandsdauer F90 und T90 Türen.

Unter Einbeziehung der vorhandenen Gebäudestruktur und Anbindung an bauliche Gegebenheiten lassen sich individuell geplante, feuerwiderstandsfähige Räume und Raumausbildungen errichten.

entrauchung und rauchfreihaltung

Entrauchungsklappen für RDA

Notwendige Flure und Treppenräume müssen nach dem Baurecht ausreichend lange nutzbar sein. Die Benutzung darf nicht durch Rauch gefährdet werden. Aus diesem Grund spielen Rauchabzüge in Brandschutzkonzepten eine wichtige Rolle.

Sicherheitstreppenräume erfüllen dort besonders wichtige Sicherheitsfunktionen, wo sie in Brandschutzkonzepten und Rettungsplänen eingeplant sind. Sie müssen besonders gesichert sein und unterliegen besonderen Regelungen. In Sicherheitstreppenräume darf überhaupt kein Rauch eindringen.
Nur so kann sichergestellt werden, dass die Sicherheitstreppenräume jederzeit für Gebäudebenutzer und Einsatzkräfte nutzbar sind.

funktionserhalt elektrischer sicherheitsanlagen

Im Brandfall

Zum Schutz vor äußerer Brandeinwirkung müssen elektrische Leitungsanlagen für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen so ausgeführt werden, dass diese im Brandfall für eine bestimmte Zeitdauer funktionsfähig bleiben.

Bestandteile von elektrische Leitungsanlagen sind sowohl Leitungen als auch Verteiler. Zum Schutz der Verteiler vor äußerer Brandeinwirkung werden u.a. Brandschutzgehäuse verwendet, die dieses Schutzziel erfüllen.

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Sichere Monitoreinhausung

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Installationsschächte

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