Baulicher Brandschutz im Tunnelbau

Notrufstationen

Notrufstationen sind zur Unterbringung verschiedener Sicherheitsausrüstungen, insbesondere Notruftelefone und Feuerlöscher, vorgesehen und baulich als begehbare Kabinen gemäß Richtlinie 2004/54/EG, RABT, ZV-ING Teil 5 auszuführen. (Bei einer Panne oder einem Unfall in einem Tunnel sollte sofort die nächste Notrufstation aufgesucht und der Tunnelwart informiert werden.)