Baulicher Brandschutz im Tunnelbau

Fluchtwegtüren

Fluchtwegtüren befinden sich auf dem gekennzeichneten Weg von den Fahrbahnen ins Freie. Sie müssen für die Verkehrsteilnehmer jederzeit in Fluchtrichtung bedienbar sein.

Fluchttüren, die im Tunnelbau zum Einsatz kommen und Brandabschnitte voneinander trennen, müssen den Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Türen und Tore in Straßentunneln (TL/TP TTT) entsprechen.