Gefahrstofflagerung

Akten- und Dokumentenlagerung

In jedem Unternehmen gibt es Akten und Dokumente, die es gilt, verschlossen und gesichert aufzubewahren. Die Notwendigkeit der Lagerung ergibt sich aus den gesetzlichen Fristen für die Aufbewahrung von Geschäftsdokumenten, die beispielsweise im Handelsgesetzbuch aufgeführt sind.

Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich ist derjenige, der nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet ist, auch verpflichtet, diese aufzubewahren.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, Unterlagen der Personalabteilung oder aus dem Bereich Forschung und Entwicklung sicher und geschützt aufzubewahren.