Feuerwiderstandsfähiges Brandschutz-Standgehäuse zur Unterbringung von bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen elektrischen Sicherheitsanlagen. Das Gehäuse ist mit einer zusätzlichen Innenlage ausgekleidet für einen erhöhten Schutz der Anlage im Brandfall, bietet eine Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten und ist aus nichtbrennbaren Brandschutzplatten der Klasse A2 – s1, d0 gefertigt.
Der Nachweis des Funktionserhalts ist nach MLAR 5.2.2 c) zu fuhren und zu dokumentieren.
Es muss sichergestellt sein, dass die Funktion der elektrotechnischen Einbauten im Brandfall für die notwendige Dauer des Funktionserhalts gewährleistet ist.