Planungshilfe: Gefahrstoffe in Lagerräume

Zur Lagerung von Gefahrstoffen (brennbare Flüssigkeiten) sind besondere Schutzmaßnahmen und Vorschriften einzuhalten. PRIORIT Lagerräume sind für diese Anforderungen konzipiert und können in bestehenden Räumen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften errichtet werden.

Lagerräume

Lagerräume sind allseitig umschlossene Räume über oder unter Erdgleiche, die mit Fenstern und Türen zur Belüftung und Befahrung errichtet werden können und in denen brennbare Flüssigkeiten gelagert werden. Lagerräume können auch ortsbeweglich sein wie zum Beispiel Sicherheitscontainer.
Räume zur ausschließlichen Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse A III in Mengen bis 5.000 l, sowie Räume nach Nummer 3.1.1 Tafel 1, gelten nicht als Lagerräume im Sinne der TRbF 20 (April 2001).

Brandschutz

PRIORIT Lagerräume können sowohl innen wie auch außen errichtet werden. Projektbezogen werden die unterschiedlichen Anforderungen an den Brandschutz erfüllt.
Wände, Decken und Türen von innenliegenden Lagerräumen müssen aus nichtbrennbaren Materialien mit einem Feuerwiderstand von min. 30 Minuten, EI 30 ausgeführt werden.