Die Lagerung von brennbarem Material wie z.B.
- Unterlagen, Kopierpapier oder leere Verpackungen in Bürogebäuden
- Wäsche und Verbrauchsmaterialen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Sport- und Spielutensilien wie Kunststoffbälle in Schulen und Kindergärten
ist zu vermeiden.
Ohne zusätzliche Maßnahmen sind Brandlasten in Rettungswegen entsprechend den bauordnungsrechtlichen Vorgaben in der Regel unzulässig.
Ihre Anforderung – Nutzung von überbreiten Fluren/Rettungswegen zur Lagerung von brennbarem Material:
Lagergut direkt dort zu lagern, wo es benötigt wird. Kurze Laufweg, in direktem Zugriff und dennoch feuerbeständig und nichtbrennbar abgetrennt.